Der Unfallgegner will nichts unterschreiben
Niemand ist verpflichtet, am Unfallort etwas zu unterschreiben. Ein unterschriebener Unfallbericht ist deshalb nichts, worauf Sie sich verlassen können. Verpflichtet ist der Unfallgegner aber, Ihnen seine Daten zu geben und zu warten, bis das geschehen ist. Halten Sie diese Daten fest, machen Sie Ihre eigenen Fotos, und dokumentieren Sie den Hergang aus Ihrer Sicht. Das genügt.
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Warum niemand unterschreiben muss
Der europäische Unfallbericht ist ein gutes Formular, und er hat einen Haken: Er funktioniert nur, wenn beide Beteiligten mitmachen. In der Praxis passiert das selten. Der andere ist aufgeregt, hat es eilig, will erst mit seiner Versicherung sprechen oder ahnt, dass die Sache für ihn ungünstig ausgeht.
Eine Pflicht zur Unterschrift gibt es nicht. Sie können sie nicht erzwingen, und Sie sollten es auch nicht versuchen. Was Sie stattdessen tun können, ist alles, worauf es später ankommt.
Nach einem Unfall muss er die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und seiner Beteiligung ermöglichen. Das steht in Paragraf 142 StGB. Wer sich vorher entfernt, macht sich strafbar. Unterschreiben muss er nichts.
Was Sie stattdessen festhalten
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Die Daten des Gegners
Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsscheinnummer. Ein Foto von Führerschein und Zulassungsbescheinigung ist schneller und zuverlässiger als abschreiben, und es dokumentiert zugleich, dass die Angaben von ihm stammen.
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Die Situation, bevor etwas bewegt wird
Die Endstellung beider Fahrzeuge aus vier Richtungen, sodass erkennbar ist, wie sie zueinander standen. Danach erst die Schäden aus der Nähe.
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Zeugen
Name und Telefonnummer. Wer eine Stunde später gebraucht wird, ist nicht mehr auffindbar. Auch der Beifahrer des Gegners ist ein Zeuge.
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Ihre eigene Schilderung
Wie es aus Ihrer Sicht dazu kam, aufgeschrieben oder aufgesprochen, solange es frisch ist. Nach zwei Tagen erinnert sich niemand mehr an die Reihenfolge.
Unterschriebener Bericht oder eigene Aufnahme
| Unfallbericht mit Unterschrift | Eigene Aufnahme | |
|---|---|---|
| Funktioniert ohne Mitwirkung des Gegners | nein | ja |
| Daten des Gegners erfasst | ja | ja |
| Fotos und Endstellung | nicht vorgesehen | ja |
| Zeitpunkt und Ort belegt | handschriftlich | automatisch |
| Geht unterwegs verloren | Papier | nein, liegt in der Akte |
Beides schließt sich nicht aus. Wenn der Gegner mitmacht, nehmen Sie beides mit.
Der Datenaustausch per Code
Daten abschreiben dauert, ist fehleranfällig und funktioniert bei Regen schlecht. Schneller geht es über einen Code: Sie zeigen ihn auf Ihrem Bildschirm, der Unfallgegner scannt ihn mit der Kamera seines Handys, trägt seine Angaben ein und bestätigt. Er braucht dafür nichts zu installieren und kein Konto anzulegen.
Danach hat jeder von Ihnen eine eigene Unfallakte mit den Daten des anderen darin, samt Zeitpunkt und Ort der Bestätigung. Das ist mehr, als eine Unterschrift auf einem Zettel hergibt, den in zwei Wochen niemand mehr findet.
Dann brechen Sie ab und machen ohne ihn weiter. Kennzeichen fotografieren, Fahrzeug und Fahrer beschreiben, Unfallstelle dokumentieren, Zeugen notieren. Die Versicherung lässt sich später über das Kennzeichen ermitteln. Bei unklarer Schuldfrage rufen Sie die Polizei.
Was Sie am Unfallort nicht tun sollten
Kein Schuldanerkenntnis, keine Abtretungserklärung, keine Reparaturfreigabe. Auch nicht, wenn es nach einer Formalie aussieht und der andere es eilig hat. Wer ein Schuldanerkenntnis unterschreibt, kann es später kaum noch aus der Welt schaffen.
Ebenso wenig sollten Sie sich auf eine Regelung ohne Versicherung einlassen, solange der Schaden nicht begutachtet ist. Was von außen nach dreihundert Euro aussieht, endet regelmäßig vierstellig, sobald Sensorik, Halterungen oder Strukturteile betroffen sind.
Sie zeigen einen Code, der Unfallgegner scannt ihn mit seinem Handy und bestätigt. Danach hat jeder von Ihnen die Daten des anderen in seiner eigenen Akte. Ohne Installation, ohne Konto, in unter einer Minute.
Datenaustausch startenWas aus den gesicherten Daten später wird und wie ein Schaden gerichtsfest festgestellt wird, erklärt der Beitrag zum Unfallgutachten
Häufige Fragen
Muss der Unfallgegner den Unfallbericht unterschreiben?
Nein. Es gibt keine Pflicht, am Unfallort ein Formular zu unterschreiben, und niemand kann dazu gezwungen werden. Eine Unterschrift ist auch kein Schuldeingeständnis, sondern bestätigt nur den festgehaltenen Sachverhalt. Genau deshalb verweigern viele sie.
Welche Daten muss er herausgeben?
Name und Anschrift, das Kennzeichen und die Haftpflichtversicherung mit Versicherungsscheinnummer. Wer sich nach einem Unfall entfernt, ohne die Feststellung dieser Angaben zu ermöglichen, begeht nach Paragraf 142 StGB eine Straftat.
Was mache ich, wenn er einfach wegfährt?
Notieren Sie sofort das Kennzeichen, Fahrzeugtyp und Farbe, und rufen Sie die Polizei. Das ist unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Fotografieren Sie außerdem Ihren eigenen Schaden und die Unfallstelle, bevor Sie etwas bewegen.
Zählt meine eigene Dokumentation überhaupt etwas?
Ja. Fotos mit Zeit und Ort, die Endstellung der Fahrzeuge, Zeugennamen und Ihre Schilderung des Hergangs sind das, womit später gearbeitet wird. Der Sachverständige stellt den Schaden am Fahrzeug fest, die Beweise vom Unfallort steuern Sie bei.
Wie finde ich die Versicherung des Gegners, wenn er sie nicht nennt?
Über den Zentralruf der Autoversicherer. Mit dem Kennzeichen und dem Unfalldatum wird dort ermittelt, bei welcher Gesellschaft das Fahrzeug haftpflichtversichert ist.
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