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Besondere Fälle

Wildunfall: Bescheinigung, Kasko, Verhalten

Von Samy Hamideh, Kfz-Sachverständiger (DESAG) · Stand 07.09.2026

Absichern, Polizei rufen, Bescheinigung ausstellen lassen. Die Teilkasko verlangt in aller Regel einen Nachweis, dass es ein Wildunfall war, und den stellen Polizei oder der zuständige Jagdausübungsberechtigte aus. Ohne Bescheinigung wird die Regulierung schwierig. Das Tier dürfen Sie nicht mitnehmen, auch nicht totes Wild.

Inhalt dieser Seite
  1. Was Sie sofort tun
  2. Die Wildunfallbescheinigung
  3. Teilkasko, Vollkasko, welches Tier
  4. Was mit dem Tier passiert
  5. Ausweichen oder draufhalten

Was Sie sofort tun

  1. Absichern

    Warnblinker, Warnweste, Warndreieck. Auf Landstraßen bei Dunkelheit ist die Stelle besonders gefährlich, weil niemand mit einem stehenden Fahrzeug rechnet.

  2. Nicht zum Tier gehen

    Verletztes Wild ist unberechenbar und kann Sie erheblich verletzen. Halten Sie Abstand, auch wenn es hart wirkt.

  3. Polizei verständigen

    Über 110. Sie informiert den zuständigen Jagdausübungsberechtigten und nimmt den Vorgang auf.

  4. Unfallstelle markieren

    Wenn das Tier geflüchtet ist, hilft eine Markierung an der Stelle, an der es in den Wald gelaufen ist, damit es gesucht werden kann.

  5. Fotografieren

    Fahrzeugschaden, Unfallstelle, Spuren am Fahrzeug. Haare und Blut sind Beweismittel, nicht nur Schmutz.

Nicht waschen, bevor der Vorgang aufgenommen ist

Haare, Blut und Abrieb belegen, dass es sich um einen Wildunfall gehandelt hat. Wer am nächsten Morgen durch die Waschanlage fährt, hat den Nachweis verloren und diskutiert anschließend mit der Versicherung.

Die Wildunfallbescheinigung

Sie ist das Dokument, an dem die Regulierung hängt. Ausgestellt wird sie von der Polizei oder vom Jagdausübungsberechtigten, also dem Jagdpächter oder Revierinhaber.

AngabeWarum sie darauf stehen sollte
Datum und UhrzeitZuordnung zum gemeldeten Schaden
Genauer OrtRevierzugehörigkeit und Plausibilität
TierartEntscheidet bei älteren Verträgen über den Versicherungsschutz
Kennzeichen und HalterVerbindung zum Fahrzeug
Beschreibung der SpurenBeleg, auch wenn das Tier geflüchtet ist
Unterschrift und StempelMacht das Papier für die Versicherung brauchbar

Teilkasko, Vollkasko, welches Tier

Der Zusammenstoß mit einem Tier ist ein klassischer Teilkaskofall. Nur: was als Tier zählt, steht in Ihrem Vertrag, und da unterscheiden sich die Tarife erheblich.

FallZuständig
Zusammenstoß mit HaarwildTeilkasko, in praktisch allen Tarifen
Zusammenstoß mit Hund, Katze, Nutztierje nach Tarif, oft nur in erweiterten Bedingungen
Ausweichen ohne ZusammenstoßTeilkasko nein, allenfalls Vollkasko
Folgeschaden, etwa Baum nach AusweichenVollkasko, sofern vorhanden
Zusammenstoß mit einem Nutztier aus fremder Weidemöglicherweise Haftpflicht des Tierhalters

Prüfen Sie die Bedingungen unter dem Stichwort Zusammenstoß mit Tieren, bevor Sie melden.

Was mit dem Tier passiert

Wild unterliegt dem Jagdrecht. Auch ein totes Tier gehört dem Jagdausübungsberechtigten, und das Mitnehmen wäre Wilderei. Ihre Aufgabe endet bei der Meldung.

Ist das Tier verletzt und flüchtet, hilft eine Markierung am Fahrbahnrand, etwa ein Taschentuch, damit der Nachsuche klar ist, wo es in den Wald gelaufen ist. Die Nachsuche selbst übernimmt der Revierinhaber mit einem Hund.

Ausweichen oder draufhalten

Bei kleinen Tieren gilt: Kurs halten

Wer wegen eines Hasen oder eines Fuchses ins Schleudern gerät, riskiert einen Personenschaden. Versicherer und Gerichte bewerten ein solches Ausweichmanöver deshalb kritisch, im Einzelfall bis hin zur groben Fahrlässigkeit. Bremsen, festhalten, Lenkrad gerade lassen.

Bei großem Wild sieht die Abwägung anders aus, weil ein Zusammenstoß selbst lebensgefährlich werden kann. Eine allgemeingültige Regel gibt es hier nicht, entschieden wird nach der konkreten Lage.

Vorbeugend hilft nur eines: In der Dämmerung und in Waldabschnitten den Fuß vom Gas, und wenn ein Tier die Fahrbahn quert, damit rechnen, dass weitere folgen.

Schaden und Ort festhalten

Fotos vom Fahrzeug, von der Unfallstelle und, falls vorhanden, von Haaren oder Blut am Fahrzeug. Standort und Uhrzeit werden automatisch mitgeschrieben. Das braucht die Versicherung.

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Ob die Kaskoversicherung kürzen darf und welche Rechte Sie im Sachverständigenverfahren nach Paragraf 84 VVG haben, steht im Beitrag zum Kaskoschaden

Häufige Fragen

Muss ich nach einem Wildunfall die Polizei rufen?

Sinnvoll ist es in jedem Fall. Bei verletztem Wild besteht zudem die Pflicht, den Jagdausübungsberechtigten oder die Polizei zu verständigen, damit das Tier von seinen Leiden erlöst werden kann. Und die Bescheinigung, die Ihre Versicherung verlangt, bekommen Sie ohnehin nur über einen der beiden.

Zahlt die Teilkasko jeden Wildunfall?

Nicht automatisch. Viele ältere Verträge decken nur Haarwild, also Reh, Wildschwein, Hase, Fuchs und Ähnliches. Neuere Tarife schließen häufig alle Tiere ein. Was gilt, steht in Ihren Bedingungen unter dem Stichwort Zusammenstoß mit Tieren.

Was ist, wenn ich ausweiche und gegen einen Baum fahre?

Dann liegt kein Zusammenstoß mit einem Tier vor, und die Teilkasko greift nicht. Der Schaden ist ein Fall für die Vollkasko, sofern vorhanden. Ob das Ausweichen geboten war, spielt zusätzlich eine Rolle: bei kleinen Tieren kann ein Ausweichmanöver als grob fahrlässig gewertet werden.

Darf ich das tote Tier mitnehmen?

Nein. Wild unterliegt dem Jagdrecht, das Mitnehmen wäre Wilderei. Auch überfahrenes Wild gehört dem Jagdausübungsberechtigten. Melden Sie den Fund, alles Weitere ist nicht Ihre Aufgabe.

Das Tier ist weggelaufen, gibt es trotzdem eine Bescheinigung?

In der Regel ja. Spuren am Fahrzeug, Haare, Blut und die Unfallstelle genügen meist für die Aufnahme. Genau deshalb sollten Sie das Fahrzeug nicht waschen, bevor der Vorgang aufgenommen ist.

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Dieser Ratgeber gibt den Stand zum genannten Datum wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.