Wildunfall: Bescheinigung, Kasko, Verhalten
Absichern, Polizei rufen, Bescheinigung ausstellen lassen. Die Teilkasko verlangt in aller Regel einen Nachweis, dass es ein Wildunfall war, und den stellen Polizei oder der zuständige Jagdausübungsberechtigte aus. Ohne Bescheinigung wird die Regulierung schwierig. Das Tier dürfen Sie nicht mitnehmen, auch nicht totes Wild.
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Was Sie sofort tun
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Absichern
Warnblinker, Warnweste, Warndreieck. Auf Landstraßen bei Dunkelheit ist die Stelle besonders gefährlich, weil niemand mit einem stehenden Fahrzeug rechnet.
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Nicht zum Tier gehen
Verletztes Wild ist unberechenbar und kann Sie erheblich verletzen. Halten Sie Abstand, auch wenn es hart wirkt.
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Polizei verständigen
Über 110. Sie informiert den zuständigen Jagdausübungsberechtigten und nimmt den Vorgang auf.
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Unfallstelle markieren
Wenn das Tier geflüchtet ist, hilft eine Markierung an der Stelle, an der es in den Wald gelaufen ist, damit es gesucht werden kann.
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Fotografieren
Fahrzeugschaden, Unfallstelle, Spuren am Fahrzeug. Haare und Blut sind Beweismittel, nicht nur Schmutz.
Haare, Blut und Abrieb belegen, dass es sich um einen Wildunfall gehandelt hat. Wer am nächsten Morgen durch die Waschanlage fährt, hat den Nachweis verloren und diskutiert anschließend mit der Versicherung.
Die Wildunfallbescheinigung
Sie ist das Dokument, an dem die Regulierung hängt. Ausgestellt wird sie von der Polizei oder vom Jagdausübungsberechtigten, also dem Jagdpächter oder Revierinhaber.
| Angabe | Warum sie darauf stehen sollte |
|---|---|
| Datum und Uhrzeit | Zuordnung zum gemeldeten Schaden |
| Genauer Ort | Revierzugehörigkeit und Plausibilität |
| Tierart | Entscheidet bei älteren Verträgen über den Versicherungsschutz |
| Kennzeichen und Halter | Verbindung zum Fahrzeug |
| Beschreibung der Spuren | Beleg, auch wenn das Tier geflüchtet ist |
| Unterschrift und Stempel | Macht das Papier für die Versicherung brauchbar |
Teilkasko, Vollkasko, welches Tier
Der Zusammenstoß mit einem Tier ist ein klassischer Teilkaskofall. Nur: was als Tier zählt, steht in Ihrem Vertrag, und da unterscheiden sich die Tarife erheblich.
| Fall | Zuständig |
|---|---|
| Zusammenstoß mit Haarwild | Teilkasko, in praktisch allen Tarifen |
| Zusammenstoß mit Hund, Katze, Nutztier | je nach Tarif, oft nur in erweiterten Bedingungen |
| Ausweichen ohne Zusammenstoß | Teilkasko nein, allenfalls Vollkasko |
| Folgeschaden, etwa Baum nach Ausweichen | Vollkasko, sofern vorhanden |
| Zusammenstoß mit einem Nutztier aus fremder Weide | möglicherweise Haftpflicht des Tierhalters |
Prüfen Sie die Bedingungen unter dem Stichwort Zusammenstoß mit Tieren, bevor Sie melden.
Was mit dem Tier passiert
Wild unterliegt dem Jagdrecht. Auch ein totes Tier gehört dem Jagdausübungsberechtigten, und das Mitnehmen wäre Wilderei. Ihre Aufgabe endet bei der Meldung.
Ist das Tier verletzt und flüchtet, hilft eine Markierung am Fahrbahnrand, etwa ein Taschentuch, damit der Nachsuche klar ist, wo es in den Wald gelaufen ist. Die Nachsuche selbst übernimmt der Revierinhaber mit einem Hund.
Ausweichen oder draufhalten
Wer wegen eines Hasen oder eines Fuchses ins Schleudern gerät, riskiert einen Personenschaden. Versicherer und Gerichte bewerten ein solches Ausweichmanöver deshalb kritisch, im Einzelfall bis hin zur groben Fahrlässigkeit. Bremsen, festhalten, Lenkrad gerade lassen.
Bei großem Wild sieht die Abwägung anders aus, weil ein Zusammenstoß selbst lebensgefährlich werden kann. Eine allgemeingültige Regel gibt es hier nicht, entschieden wird nach der konkreten Lage.
Vorbeugend hilft nur eines: In der Dämmerung und in Waldabschnitten den Fuß vom Gas, und wenn ein Tier die Fahrbahn quert, damit rechnen, dass weitere folgen.
Fotos vom Fahrzeug, von der Unfallstelle und, falls vorhanden, von Haaren oder Blut am Fahrzeug. Standort und Uhrzeit werden automatisch mitgeschrieben. Das braucht die Versicherung.
Jetzt dokumentierenOb die Kaskoversicherung kürzen darf und welche Rechte Sie im Sachverständigenverfahren nach Paragraf 84 VVG haben, steht im Beitrag zum Kaskoschaden
Häufige Fragen
Muss ich nach einem Wildunfall die Polizei rufen?
Sinnvoll ist es in jedem Fall. Bei verletztem Wild besteht zudem die Pflicht, den Jagdausübungsberechtigten oder die Polizei zu verständigen, damit das Tier von seinen Leiden erlöst werden kann. Und die Bescheinigung, die Ihre Versicherung verlangt, bekommen Sie ohnehin nur über einen der beiden.
Zahlt die Teilkasko jeden Wildunfall?
Nicht automatisch. Viele ältere Verträge decken nur Haarwild, also Reh, Wildschwein, Hase, Fuchs und Ähnliches. Neuere Tarife schließen häufig alle Tiere ein. Was gilt, steht in Ihren Bedingungen unter dem Stichwort Zusammenstoß mit Tieren.
Was ist, wenn ich ausweiche und gegen einen Baum fahre?
Dann liegt kein Zusammenstoß mit einem Tier vor, und die Teilkasko greift nicht. Der Schaden ist ein Fall für die Vollkasko, sofern vorhanden. Ob das Ausweichen geboten war, spielt zusätzlich eine Rolle: bei kleinen Tieren kann ein Ausweichmanöver als grob fahrlässig gewertet werden.
Darf ich das tote Tier mitnehmen?
Nein. Wild unterliegt dem Jagdrecht, das Mitnehmen wäre Wilderei. Auch überfahrenes Wild gehört dem Jagdausübungsberechtigten. Melden Sie den Fund, alles Weitere ist nicht Ihre Aufgabe.
Das Tier ist weggelaufen, gibt es trotzdem eine Bescheinigung?
In der Regel ja. Spuren am Fahrzeug, Haare, Blut und die Unfallstelle genügen meist für die Aufnahme. Genau deshalb sollten Sie das Fahrzeug nicht waschen, bevor der Vorgang aufgenommen ist.
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