Bußgeldbescheid bekommen? Das gilt jetzt

Ein Bußgeldbescheid setzt eine kurze Frist in Gang, und wer sie verstreichen lässt, hat den Bescheid akzeptiert. Diese Seite erklärt den allgemeinen Ablauf eines Bußgeldverfahrens und nennt Ihnen die Verkehrsrechtsanwälte aus dem BESA-Netzwerk in Baden-Baden, Bretten, Bruchsal, Ettlingen, Karlsruhe, Pforzheim.

BESA selbst ist ein Sachverständigenbüro für Kfz-Schäden und darf keine Rechtsberatung leisten. Wir stellen das Netzwerk, die rechtliche Arbeit machen die Kanzleien.

Zwei Wochen Einspruchsfrist
Ab Zustellung des Bußgeldbescheids haben Sie zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen (§ 67 Absatz 1 OWiG). Das ist eine Ausschlussfrist: Danach wird der Bescheid rechtskräftig. Maßgeblich ist der Tag der Zustellung, nicht das Datum auf dem Schreiben. Heben Sie den Briefumschlag auf, darauf steht das Zustelldatum.

So läuft ein Bußgeldverfahren ab

  1. 1Anhörungsbogen Die Behörde fragt, wer gefahren ist. Angaben zur eigenen Person sind verpflichtend, zur Sache müssen Sie sich nicht äußern. Was Sie hier schreiben, steht später in der Akte.
  2. 2Bußgeldbescheid Er nennt Verstoß, Bußgeld, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot. Ab Zustellung läuft die Zwei-Wochen-Frist.
  3. 3Einspruch Er ist schriftlich bei der Behörde einzulegen, die den Bescheid erlassen hat, und muss zunächst nicht begründet werden.
  4. 4Akteneinsicht Erst hier zeigt sich, ob Messung, Eichung, Schulung des Personals und Beschilderung tragfähig sind. Akteneinsicht bekommt in der Praxis nur eine Kanzlei.
  5. 5Entscheidung Die Behörde hilft dem Einspruch ab, oder die Sache geht ans Amtsgericht. Dort kann das Verfahren eingestellt, das Bußgeld geändert oder der Bescheid bestätigt werden.

Worum es dabei geht

Geschwindigkeit
Rotlichtverstoß
Abstandsverstoß
Handy am Steuer
Fahrverbot
Punkte in Flensburg

Die Kanzleien im Netzwerk arbeiten im Verkehrsrecht. Übernimmt eine Kanzlei einen Fall nicht, verweist sie innerhalb des Netzwerks weiter. Eine Beauftragung findet über diese Seite nicht statt, Sie wenden sich unmittelbar an die Kanzlei Ihrer Wahl.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch?
Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Die Frist steht in § 67 Absatz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und ist eine Ausschlussfrist: Läuft sie ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Maßgeblich ist der Tag der Zustellung, nicht das Datum auf dem Schreiben, deshalb sollten Sie den Briefumschlag aufbewahren.
Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?
Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern. Angaben zur eigenen Person, also Name, Geburtsdatum und Anschrift, sind dagegen verpflichtend. Was Sie darüber hinaus schreiben, landet in der Akte und lässt sich später nicht zurücknehmen.
Was kostet der Einspruch, wenn ich rechtsschutzversichert bin?
Bei bestehendem Verkehrsrechtsschutz übernimmt die Versicherung in Bußgeldsachen üblicherweise Anwalts- und Gerichtskosten. Ob und in welchem Umfang, hängt vom Vertrag und einer eventuellen Selbstbeteiligung ab. Die Deckungsanfrage stellt in der Regel die beauftragte Kanzlei.
Wann verjährt eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr?
Im Regelfall drei Monate, solange noch kein Bußgeldbescheid ergangen ist. Die Frist kann durch bestimmte Ermittlungshandlungen unterbrochen werden und beginnt dann neu.
Ab wann drohen Punkte oder ein Fahrverbot?
Punkte im Fahreignungsregister gibt es ab einer bestimmten Höhe des Bußgelds, je nach Verstoß ein bis drei. Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Ein Fahrverbot kommt bei deutlicheren Verstößen sowie bei Wiederholung innerhalb eines Jahres in Betracht. Welche Grenzwerte im Einzelfall gelten, ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog und gehört in die Beurteilung einer Kanzlei.
Kann BESA meinen Bußgeldbescheid prüfen?
Nein. BESA ist ein Sachverständigenbüro für Kfz-Schäden und darf keine Rechtsberatung leisten. Diese Seite nennt Ihnen die Verkehrsrechtsanwälte aus dem BESA-Netzwerk, die Sie unmittelbar selbst ansprechen. Eine Beauftragung findet über diese Seite nicht statt.
Kein Rechtsrat. Diese Seite gibt allgemeine Informationen zum Ablauf eines Bußgeldverfahrens und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. BESA Kfz-Gutachter e.K. ist ein Sachverständigenbüro und erbringt keine Rechtsdienstleistungen. Angaben ohne Gewähr, Stand 08/2026.

Bußgeldbescheid bekommen? Das gilt jetzt

Ein Bußgeldbescheid setzt eine kurze Frist in Gang, und wer sie verstreichen lässt, hat den Bescheid akzeptiert. Diese Seite erklärt den allgemeinen Ablauf eines Bußgeldverfahrens und nennt Ihnen die Verkehrsrechtsanwälte aus dem BESA-Netzwerk in Baden-Baden, Bretten, Bruchsal, Ettlingen, Karlsruhe, Pforzheim.

BESA selbst ist ein Sachverständigenbüro für Kfz-Schäden und darf keine Rechtsberatung leisten. Wir stellen das Netzwerk, die rechtliche Arbeit machen die Kanzleien.

Zwei Wochen Einspruchsfrist
Ab Zustellung des Bußgeldbescheids haben Sie zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen (§ 67 Absatz 1 OWiG). Das ist eine Ausschlussfrist: Danach wird der Bescheid rechtskräftig. Maßgeblich ist der Tag der Zustellung, nicht das Datum auf dem Schreiben. Heben Sie den Briefumschlag auf, darauf steht das Zustelldatum.

Verkehrsrechtsanwälte im BESA-Netzwerk

RAe Lesser 76532 Baden-Baden
★★★★★ 5,0 aus 2 Bewertungen
RA Benjowsky 75015 Bretten
Dr. Schneider & Partner RA GmbB 76137 Karlsruhe
★★★★★ 5,0 aus 2 Bewertungen
RAe Schwerter 76646 Bruchsal
RAe Schliffka & Schwab 75173 Pforzheim
RA Johann Schneider 76275 Ettlingen
★★★★★ 5,0 aus 2 Bewertungen

So läuft ein Bußgeldverfahren ab

  1. 1Anhörungsbogen Die Behörde fragt, wer gefahren ist. Angaben zur eigenen Person sind verpflichtend, zur Sache müssen Sie sich nicht äußern. Was Sie hier schreiben, steht später in der Akte.
  2. 2Bußgeldbescheid Er nennt Verstoß, Bußgeld, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot. Ab Zustellung läuft die Zwei-Wochen-Frist.
  3. 3Einspruch Er ist schriftlich bei der Behörde einzulegen, die den Bescheid erlassen hat, und muss zunächst nicht begründet werden.
  4. 4Akteneinsicht Erst hier zeigt sich, ob Messung, Eichung, Schulung des Personals und Beschilderung tragfähig sind. Akteneinsicht bekommt in der Praxis nur eine Kanzlei.
  5. 5Entscheidung Die Behörde hilft dem Einspruch ab, oder die Sache geht ans Amtsgericht. Dort kann das Verfahren eingestellt, das Bußgeld geändert oder der Bescheid bestätigt werden.

Worum es dabei geht

Geschwindigkeit
Rotlichtverstoß
Abstandsverstoß
Handy am Steuer
Fahrverbot
Punkte in Flensburg

Die Kanzleien im Netzwerk arbeiten im Verkehrsrecht. Übernimmt eine Kanzlei einen Fall nicht, verweist sie innerhalb des Netzwerks weiter. Eine Beauftragung findet über diese Seite nicht statt, Sie wenden sich unmittelbar an die Kanzlei Ihrer Wahl.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch?
Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Die Frist steht in § 67 Absatz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und ist eine Ausschlussfrist: Läuft sie ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Maßgeblich ist der Tag der Zustellung, nicht das Datum auf dem Schreiben, deshalb sollten Sie den Briefumschlag aufbewahren.
Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?
Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern. Angaben zur eigenen Person, also Name, Geburtsdatum und Anschrift, sind dagegen verpflichtend. Was Sie darüber hinaus schreiben, landet in der Akte und lässt sich später nicht zurücknehmen.
Was kostet der Einspruch, wenn ich rechtsschutzversichert bin?
Bei bestehendem Verkehrsrechtsschutz übernimmt die Versicherung in Bußgeldsachen üblicherweise Anwalts- und Gerichtskosten. Ob und in welchem Umfang, hängt vom Vertrag und einer eventuellen Selbstbeteiligung ab. Die Deckungsanfrage stellt in der Regel die beauftragte Kanzlei.
Wann verjährt eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr?
Im Regelfall drei Monate, solange noch kein Bußgeldbescheid ergangen ist. Die Frist kann durch bestimmte Ermittlungshandlungen unterbrochen werden und beginnt dann neu.
Ab wann drohen Punkte oder ein Fahrverbot?
Punkte im Fahreignungsregister gibt es ab einer bestimmten Höhe des Bußgelds, je nach Verstoß ein bis drei. Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Ein Fahrverbot kommt bei deutlicheren Verstößen sowie bei Wiederholung innerhalb eines Jahres in Betracht. Welche Grenzwerte im Einzelfall gelten, ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog und gehört in die Beurteilung einer Kanzlei.
Kann BESA meinen Bußgeldbescheid prüfen?
Nein. BESA ist ein Sachverständigenbüro für Kfz-Schäden und darf keine Rechtsberatung leisten. Diese Seite nennt Ihnen die Verkehrsrechtsanwälte aus dem BESA-Netzwerk, die Sie unmittelbar selbst ansprechen. Eine Beauftragung findet über diese Seite nicht statt.
Kein Rechtsrat. Diese Seite gibt allgemeine Informationen zum Ablauf eines Bußgeldverfahrens und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. BESA Kfz-Gutachter e.K. ist ein Sachverständigenbüro und erbringt keine Rechtsdienstleistungen. Angaben ohne Gewähr, Stand 08/2026.