Bußgeldbescheid bekommen? Das gilt jetzt
Ein Bußgeldbescheid setzt eine kurze Frist in Gang, und wer sie verstreichen lässt, hat den Bescheid akzeptiert. Diese Seite erklärt den allgemeinen Ablauf eines Bußgeldverfahrens und nennt Ihnen die Verkehrsrechtsanwälte aus dem BESA-Netzwerk in Baden-Baden, Bretten, Bruchsal, Ettlingen, Karlsruhe, Pforzheim.
BESA selbst ist ein Sachverständigenbüro für Kfz-Schäden und darf keine Rechtsberatung leisten. Wir stellen das Netzwerk, die rechtliche Arbeit machen die Kanzleien.
So läuft ein Bußgeldverfahren ab
- 1Anhörungsbogen Die Behörde fragt, wer gefahren ist. Angaben zur eigenen Person sind verpflichtend, zur Sache müssen Sie sich nicht äußern. Was Sie hier schreiben, steht später in der Akte.
- 2Bußgeldbescheid Er nennt Verstoß, Bußgeld, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot. Ab Zustellung läuft die Zwei-Wochen-Frist.
- 3Einspruch Er ist schriftlich bei der Behörde einzulegen, die den Bescheid erlassen hat, und muss zunächst nicht begründet werden.
- 4Akteneinsicht Erst hier zeigt sich, ob Messung, Eichung, Schulung des Personals und Beschilderung tragfähig sind. Akteneinsicht bekommt in der Praxis nur eine Kanzlei.
- 5Entscheidung Die Behörde hilft dem Einspruch ab, oder die Sache geht ans Amtsgericht. Dort kann das Verfahren eingestellt, das Bußgeld geändert oder der Bescheid bestätigt werden.
Worum es dabei geht
Die Kanzleien im Netzwerk arbeiten im Verkehrsrecht. Übernimmt eine Kanzlei einen Fall nicht, verweist sie innerhalb des Netzwerks weiter. Eine Beauftragung findet über diese Seite nicht statt, Sie wenden sich unmittelbar an die Kanzlei Ihrer Wahl.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch?
Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?
Was kostet der Einspruch, wenn ich rechtsschutzversichert bin?
Wann verjährt eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr?
Ab wann drohen Punkte oder ein Fahrverbot?
Kann BESA meinen Bußgeldbescheid prüfen?
Bußgeldbescheid bekommen? Das gilt jetzt
Ein Bußgeldbescheid setzt eine kurze Frist in Gang, und wer sie verstreichen lässt, hat den Bescheid akzeptiert. Diese Seite erklärt den allgemeinen Ablauf eines Bußgeldverfahrens und nennt Ihnen die Verkehrsrechtsanwälte aus dem BESA-Netzwerk in Baden-Baden, Bretten, Bruchsal, Ettlingen, Karlsruhe, Pforzheim.
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Verkehrsrechtsanwälte im BESA-Netzwerk
So läuft ein Bußgeldverfahren ab
- 1Anhörungsbogen Die Behörde fragt, wer gefahren ist. Angaben zur eigenen Person sind verpflichtend, zur Sache müssen Sie sich nicht äußern. Was Sie hier schreiben, steht später in der Akte.
- 2Bußgeldbescheid Er nennt Verstoß, Bußgeld, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot. Ab Zustellung läuft die Zwei-Wochen-Frist.
- 3Einspruch Er ist schriftlich bei der Behörde einzulegen, die den Bescheid erlassen hat, und muss zunächst nicht begründet werden.
- 4Akteneinsicht Erst hier zeigt sich, ob Messung, Eichung, Schulung des Personals und Beschilderung tragfähig sind. Akteneinsicht bekommt in der Praxis nur eine Kanzlei.
- 5Entscheidung Die Behörde hilft dem Einspruch ab, oder die Sache geht ans Amtsgericht. Dort kann das Verfahren eingestellt, das Bußgeld geändert oder der Bescheid bestätigt werden.
Worum es dabei geht
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