Muss die Polizei kommen?
Eine allgemeine Pflicht, die Polizei zu rufen, gibt es nicht. Bei einem reinen Blechschaden, bei dem beide Beteiligten da sind und die Lage klar ist, genügt der Austausch der Daten. Sobald jemand verletzt ist, die Schuldfrage strittig ist oder der Gegner nicht mitwirkt, gehört der Anruf dazu. Ein Aktenzeichen kostet nichts und erspart später viele Diskussionen.
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Wann Sie anrufen müssen
Eine gesetzliche Pflicht, die Polizei zu verständigen, gibt es in einem einzigen Fall eindeutig: wenn Menschen verletzt sind. Dann ist ohnehin die 112 zu wählen, und mit dem Rettungsdienst kommt die Polizei.
Auch bei scheinbar leichten Verletzungen. Ein Schleudertrauma zeigt sich oft erst Stunden später, und wer es nicht dokumentieren lässt, bekommt später Schwierigkeiten, es nachzuweisen.
Was viele mit einer Anrufpflicht verwechseln, ist etwas anderes: die Pflicht, am Unfallort zu bleiben. Nach Paragraf 142 StGB müssen Sie die Feststellung Ihrer Person, Ihres Fahrzeugs und Ihrer Beteiligung ermöglichen. Wer vorher wegfährt, begeht eine Straftat, unabhängig davon, ob die Polizei gerufen wurde.
Wann es sinnvoll ist, auch ohne Pflicht
| Situation | Warum |
|---|---|
| Schuldfrage strittig | Die Feststellungen vor Ort sind später kaum zu ersetzen |
| Verdacht auf Alkohol oder Drogen | Nur die Polizei kann das rechtssicher feststellen |
| Gegner will sich nicht ausweisen | Ohne Daten haben Sie keinen Anspruchsgegner |
| Firmen-, Miet- oder Leasingfahrzeug | Halter und Fahrer fallen auseinander, das wird sonst unübersichtlich |
| Fahrer aus dem Ausland | Zustellung und Versicherungsnachweis werden sonst schwierig |
| Verdacht auf gestellten Unfall | Auffällige Konstellationen sollten aktenkundig sein |
| Wild- oder Tierunfall | Für die Wildunfallbescheinigung, ohne die die Kasko oft nicht zahlt |
| Schaden an fremdem Eigentum ohne Besitzer | Leitplanke, Ampel, geparktes Fahrzeug: Warten oder Polizei |
Wann es ohne geht
Bei einem überschaubaren Blechschaden, wenn beide Beteiligten anwesend sind, sich ausweisen und die Verantwortlichkeit unstrittig ist, reicht der Austausch der Daten. Viele Polizeidienststellen nehmen solche Fälle ohnehin nicht mehr auf.
Was Sie in diesem Fall trotzdem tun sollten: fotografieren, bevor die Fahrzeuge bewegt werden, Daten vollständig aufnehmen und den Hergang aus Ihrer Sicht festhalten. Damit haben Sie im Kern das, was eine polizeiliche Aufnahme auch liefert.
Wer sich am Unfallort auf eine Zahlung einigt, kennt den Schaden noch nicht. Was von außen nach dreihundert Euro aussieht, endet bei heutigen Fahrzeugen regelmäßig vierstellig, sobald Sensorik, Halterungen oder Strukturteile betroffen sind. Nehmen Sie die Daten auf und entscheiden Sie später.
Was passiert, wenn die Polizei kommt
Die Beamten nehmen die Personalien auf, sichern die Unfallstelle, dokumentieren Spuren und Endstellung, und je nach Lage fertigen sie eine Unfallskizze. Sie erhalten am Ende ein Aktenzeichen und den Namen der Dienststelle.
Zur Person müssen Sie Angaben machen. Zur Sache nicht. Wenn Sie unsicher sind, wie es gekommen ist, sagen Sie genau das, statt eine Vermutung zu äußern. Vorschnelle Angaben am Unfallort tauchen später in der Akte wieder auf.
Das Aktenzeichen und was Sie damit tun
Das Aktenzeichen ist der Schlüssel zu allem, was später aus der polizeilichen Aufnahme gebraucht wird. Über es fordern Versicherung, Anwalt oder Sachverständiger die Unfallmitteilung an. Notieren Sie es, solange die Beamten noch vor Ort sind, zusammen mit der Dienststelle.
Wie Sie den Bericht später bekommen und was er kostet, steht im Beitrag Polizeilichen Unfallbericht anfordern, sobald er verfügbar ist.
Notieren Sie das Aktenzeichen, solange die Beamten noch da sind. In der Unfallakte liegt es zusammen mit Fotos, Daten und Hergang an einer Stelle, statt auf einem Zettel im Handschuhfach.
Unfallakte anlegenWenn die Schuld am Ende geteilt wird, entscheidet die Quote über Ihr Geld. Was Ihnen dann trotzdem zusteht, erklärt der Beitrag zu Teilschuld und Quotenvorrecht
Häufige Fragen
Ist es strafbar, die Polizei nicht zu rufen?
Nein. Strafbar ist es, sich vom Unfallort zu entfernen, ohne die Feststellung der eigenen Person und Beteiligung zu ermöglichen. Das regelt Paragraf 142 StGB. Ob die Polizei kommt, ist davon unabhängig.
Kommt die Polizei überhaupt bei einem kleinen Blechschaden?
Nicht überall. Manche Dienststellen nehmen reine Sachschäden ohne Streit nicht mehr auf und verweisen auf den Austausch der Daten. Sagen Sie am Telefon, warum Sie anrufen: bei strittiger Schuldfrage, Verdacht auf Alkohol oder Fahrerflucht kommt in aller Regel eine Streife.
Was passiert, wenn ich betrunken bin und die Polizei kommt?
Dann drohen Strafverfahren, Führerscheinentzug und der Verlust des Kaskoschutzes. Das ändert nichts daran, dass Sie am Unfallort bleiben müssen. Wer flieht, macht aus einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat eine deutlich schwerere Straftat.
Bekomme ich den Polizeibericht ausgehändigt?
Nicht am Unfallort. Sie erhalten ein Aktenzeichen und die Kontaktdaten der Dienststelle. Die Unfallmitteilung oder Akteneinsicht wird später angefordert, in vielen Fällen über einen Anwalt oder die Versicherung.
Muss ich der Polizei sagen, wie es passiert ist?
Sie müssen Angaben zur Person machen. Zur Sache, also zum Hergang, müssen Sie sich nicht äußern, und bei unklarer Lage sollten Sie das auch nicht tun, bevor Sie in Ruhe nachgedacht haben. Falsche oder vorschnelle Angaben lassen sich später kaum korrigieren.
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