Polizeilichen Unfallbericht anfordern
Sie bekommen nicht die Akte, sondern eine Unfallmitteilung. Anzufordern ist sie bei der aufnehmenden Dienststelle, mit Aktenzeichen, Unfalldatum und Kennzeichen. Eine Gebühr fällt je nach Bundesland an, meist im unteren zweistelligen Bereich. Vollständige Akteneinsicht bekommen in der Regel nur Anwälte, und erst, wenn ein laufendes Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist.
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Unfallmitteilung oder Akteneinsicht
Zwei Dinge werden regelmäßig verwechselt. Die Unfallmitteilung ist eine Zusammenfassung der polizeilichen Aufnahme, die Geschädigte und Versicherer anfordern können. Die Akteneinsicht ist der Blick in das vollständige Ermittlungsverfahren, einschließlich Zeugenaussagen und gegebenenfalls Gutachten.
| Unfallmitteilung | Akteneinsicht | |
|---|---|---|
| Wer bekommt sie | Beteiligte, Versicherer | in der Regel über einen Anwalt |
| Inhalt | Beteiligte, Ort, Zeit, Feststellungen, oft Skizze | vollständiger Vorgang mit Aussagen |
| Zeitpunkt | nach Fertigstellung des Vorgangs | meist erst nach Abschluss der Ermittlungen |
| Kosten | Gebühr je nach Land | Anwaltskosten, Aktenauszug |
So fordern Sie an
- Dienststelle ermitteln
Es ist die, die den Unfall aufgenommen hat, nicht die an Ihrem Wohnort. Der Name steht auf dem Zettel, den Sie am Unfallort bekommen haben.
- Angaben zusammenstellen
Aktenzeichen, Unfalldatum, Uhrzeit, Ort, Ihr Kennzeichen und Ihre Rolle im Verfahren.
- Schriftlich anfordern
Viele Länder haben dafür ein Onlineformular. Sonst genügt ein kurzes Schreiben oder eine E-Mail an die Dienststelle.
- Gebühr begleichen
Sie wird meist per Rechnung erhoben. Heben Sie den Beleg auf, er gehört zu den erstattungsfähigen Kosten.
Die Suche ist dann über Datum, Ort und Kennzeichen möglich, dauert aber deutlich länger. Notieren Sie das Aktenzeichen deshalb, solange die Beamten noch vor Ort sind, und legen Sie es zum Vorgang.
Dauer und Kosten
Rechnen Sie mit einigen Tagen bis mehreren Wochen, je nach Bundesland und Aufkommen. Ist ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, kann es deutlich länger dauern, weil die Auskunft dann erst nach einem bestimmten Verfahrensstand erteilt wird.
Die Gebühr liegt meist im unteren zweistelligen Bereich und ist je nach Land unterschiedlich geregelt. Bei einem unverschuldeten Unfall gehört sie zu den Kosten der Rechtsverfolgung und wird von der gegnerischen Haftpflicht übernommen.
Wenn ein Ermittlungsverfahren läuft
Bei Personenschäden, Fahrerflucht, Alkohol oder Verdacht auf eine Straftat wird ein Verfahren eingeleitet. Dann gilt: Auskünfte werden zurückhaltender erteilt, und die vollständige Einsicht bekommt in aller Regel nur ein Anwalt, und erst, wenn die Ermittlungen es zulassen.
Wenn gegen Sie ermittelt wird, sollten Sie sich zur Sache nicht äußern, bevor Ihr Anwalt die Akte kennt. Zur Person müssen Sie Angaben machen, zum Hergang nicht. Was früh gesagt wird, bleibt in der Akte.
Wann Sie den Bericht wirklich brauchen
In den meisten Fällen brauchen Sie ihn gar nicht selbst. Ist die Haftung unstrittig, fordert die Versicherung ihn an, und die Regulierung läuft ohne Ihr Zutun.
Wichtig wird er in drei Lagen: wenn die Schuldfrage strittig ist, wenn die Gegenseite den Hergang anders schildert, oder wenn die Versicherung mit Verweis auf angeblich fehlende Feststellungen kürzt. Dann lohnt es sich, ihn beizuziehen, in der Regel über den Anwalt, der ohnehin eingeschaltet ist.
Ohne Aktenzeichen dauert jede Anfrage doppelt so lange. In der Unfallakte liegt es bei Fotos, Daten und Hergang, und Sie finden es auch in vier Wochen noch.
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Häufige Fragen
Bekomme ich den Bericht direkt am Unfallort?
Nein. Vor Ort erhalten Sie das Aktenzeichen und die Dienststelle. Der schriftliche Vorgang entsteht erst danach und ist je nach Aufkommen nach einigen Tagen bis Wochen verfügbar.
Was kostet die Unfallmitteilung?
Das regeln die Bundesländer unterschiedlich, meist liegt die Gebühr im unteren zweistelligen Bereich. Bei einem unverschuldeten Unfall gehört sie zu den erstattungsfähigen Kosten und wird von der gegnerischen Haftpflicht mit übernommen.
Warum bekomme ich keine vollständige Akteneinsicht?
Akteneinsicht in ein Ermittlungsverfahren erhalten grundsätzlich Verfahrensbeteiligte über einen Rechtsanwalt. Als Geschädigter haben Sie ein berechtigtes Interesse, es wird aber über den Anwalt geltend gemacht und erst gewährt, wenn die Ermittlungen den Stand zulassen.
Kann die Versicherung den Bericht selbst anfordern?
Ja, das ist der Regelfall. Versicherer fordern die Unfallmitteilung routinemäßig an, wenn ein Aktenzeichen vorliegt. Deshalb ist es wichtig, es bei der Schadenmeldung anzugeben.
Was steht überhaupt darin?
Beteiligte, Fahrzeuge, Ort und Zeit, die Feststellungen der Beamten, häufig eine Skizze und die Angabe, ob ein Verfahren eingeleitet wurde. Eine Schuldzuweisung enthält die Mitteilung in der Regel nicht, darüber entscheidet nicht die Polizei.
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