Lohnt es sich, den Schaden selbst zu zahlen?
Die Frage stellt sich nur bei selbst verursachten Schäden. Bei Fremdverschulden zahlt ohnehin die gegnerische Haftpflicht, ohne Folgen für Sie. Haben Sie den Schaden verursacht, gilt: Rechnen Sie die Mehrkosten der Rückstufung über die nächsten Jahre zusammen und stellen Sie sie den Reparaturkosten gegenüber. Bei Personenschäden und bei Schäden am fremden Fahrzeug melden Sie immer.
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Wann sich die Frage überhaupt stellt
Wenn ein anderer den Unfall verursacht hat, zahlt dessen Haftpflichtversicherung. Für Sie ändert sich nichts, weder am Beitrag noch an der Schadenfreiheitsklasse. Die ganze Rechnung unten betrifft ausschließlich Schäden, die Sie selbst verursacht haben.
Zwei Fälle bleiben also: Sie haben ein fremdes Fahrzeug beschädigt, dann geht es um Ihre Haftpflicht. Oder Sie haben Ihr eigenes beschädigt, dann geht es um die Vollkasko.
So rechnen Sie
Eine Rückstufung wirkt nicht ein Jahr, sondern über mehrere Jahre, weil Sie sich aus der schlechteren Klasse wieder hocharbeiten müssen. Genau das wird beim Bauchgefühl unterschätzt.
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Schaden feststellen lassen
Ohne belastbare Zahl ist jede Rechnung sinnlos. Schätzungen am Fahrzeug liegen bei modernen Stoßfängern regelmäßig um ein Vielfaches daneben.
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Neue Klasse erfragen
Ihr Versicherer sagt Ihnen, in welche Schadenfreiheitsklasse Sie nach einer Zahlung zurückfallen und welcher Beitrag daraus folgt.
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Mehrbeitrag über die Jahre addieren
Differenz zum heutigen Beitrag, Jahr für Jahr, bis Sie wieder in der alten Klasse sind. Das sind oft fünf Jahre und mehr.
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Vergleichen
Summe der Mehrbeiträge gegen die Reparaturkosten. Liegt die Summe darüber, zahlen Sie besser selbst.
| Faktor | Wirkung auf die Entscheidung |
|---|---|
| Hohe Schadenfreiheitsklasse | Rückstufung trifft härter, Selbstzahlen wird attraktiver |
| Rabattretter im Vertrag | Rückstufung entfällt oder fällt gering aus, Meldung wird attraktiver |
| Hoher Jahresbeitrag | Mehrkosten der Rückstufung steigen |
| Selbstbeteiligung in der Kasko | Reduziert den Nutzen der Meldung zusätzlich |
| Geplanter Versicherungswechsel | Die schlechtere Klasse wandert mit |
Wann Sie immer melden
Personenschäden, auch leichte. Schäden, deren Höhe nicht feststeht. Fälle, in denen die Gegenseite bereits einen Anwalt eingeschaltet hat. Und alles, wo ein Ermittlungsverfahren läuft. Wer hier privat regeln will, riskiert Nachforderungen ohne Deckung.
Der häufigste teure Irrtum: eine Einigung am Unfallort über einen Betrag, den beide für angemessen halten. Stellt sich später heraus, dass der Schaden ein Vielfaches beträgt, ist die Zusage kaum noch aus der Welt zu schaffen, und die Versicherung ist dann unter Umständen nicht mehr eingebunden.
Der Rückkauf nach der Zahlung
Sie können den Schaden melden und sich erst danach entscheiden. Viele Versicherer räumen eine Frist ein, innerhalb derer Sie die geleistete Zahlung erstatten und die Rückstufung damit abwenden.
Das ist der sicherste Weg, wenn die Schadenhöhe zu Beginn unklar ist: Sie melden, lassen regulieren, und wenn der Betrag am Ende klein ausfällt, kaufen Sie zurück. Fragen Sie bei der Meldung ausdrücklich nach Frist und Bedingungen, sie stehen sonst leicht überlesen in den Vertragsbedingungen.
Teilkasko und Vollkasko
| Versicherung | Rückstufung? | Typische Fälle |
|---|---|---|
| Haftpflicht | ja | Schaden am fremden Fahrzeug |
| Vollkasko | ja | Eigenverschuldeter Schaden am eigenen Fahrzeug, Vandalismus |
| Teilkasko | nein | Hagel, Sturm, Wild, Glasbruch, Diebstahl |
Bei Teilkaskoschäden stellt sich die Frage nach der Rückstufung nicht. Dort geht es nur um die Selbstbeteiligung.
Ein Hinweis zum Schluss: Auch ohne Rückstufung kann eine Häufung von Teilkaskoschäden beim Versicherer auffallen und sich bei der nächsten Vertragsanpassung auswirken. Das ist kein Grund, einen berechtigten Schaden nicht zu melden, aber ein Grund, Bagatellen nicht routinemäßig einzureichen.
Ohne belastbare Zahl ist die Rechnung wertlos. Ein Termin dauert eine halbe Stunde, danach wissen Sie, worüber Sie entscheiden.
Besichtigungstermin findenWas ein Gutachten kostet und wann ein Kostenvoranschlag genügt, steht in der Übersicht zu den Kosten
Häufige Fragen
Ab welchem Betrag lohnt sich die Meldung?
Eine feste Grenze gibt es nicht, sie hängt von Ihrer Schadenfreiheitsklasse, dem Beitrag und der Fahrzeugklasse ab. Als grobe Orientierung nennen viele die Größenordnung von etwa einem Jahresbeitrag: Liegt der Schaden deutlich darunter, ist Selbstzahlen oft günstiger.
Was ist der Rabattretter?
Eine Vertragsvereinbarung, nach der Sie ab einer bestimmten Schadenfreiheitsklasse nach einem Schaden nicht oder nur wenig zurückgestuft werden. Ob Sie ihn haben, steht in Ihrem Vertrag. Mit Rabattretter fällt die Rechnung deutlich anders aus.
Kann ich einen gemeldeten Schaden zurückkaufen?
Viele Versicherer bieten das an: Sie erstatten die gezahlte Summe innerhalb einer Frist, meist einige Monate, und die Rückstufung entfällt. Ob und wie lange, steht in den Bedingungen. Fragen Sie nach der Abrechnung ausdrücklich danach.
Ich habe nur ein fremdes Auto beschädigt, kein eigenes. Kann ich das privat regeln?
Sie können, aber Sie tragen dann das volle Risiko. Was von außen nach wenigen hundert Euro aussieht, endet bei modernen Fahrzeugen regelmäßig vierstellig. Ohne Feststellung des Schadens wissen Sie nicht, worauf Sie sich einlassen.
Wirkt sich ein Kaskoschaden auf meine Haftpflicht aus?
Nein, die Klassen laufen getrennt. Ein Vollkaskoschaden stuft die Vollkasko zurück, nicht die Haftpflicht. Die Teilkasko kennt keine Schadenfreiheitsklassen, dort gibt es keine Rückstufung.
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