Versicherung des Unfallgegners finden
Kennzeichen und Unfalldatum genügen. Der Zentralruf der Autoversicherer ermittelt daraus, bei welcher Gesellschaft das gegnerische Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Der Dienst ist für Geschädigte kostenfrei und funktioniert auch dann, wenn der Gegner die Angabe verweigert hat. Halterdaten bekommen Sie darüber nicht, dafür ist ein berechtigtes Interesse und ein anderer Weg nötig.
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Der Zentralruf der Autoversicherer
Der häufigste Grund, warum eine Schadenmeldung liegen bleibt, ist banal: Der Unfallgegner hat seine Versicherung nicht genannt, oder die Notiz am Straßenrand ist unleserlich. Beides ist lösbar, solange das Kennzeichen stimmt.
Der Zentralruf der Autoversicherer wird von der deutschen Versicherungswirtschaft betrieben und ermittelt genau diese eine Information: Welche Gesellschaft hat das Fahrzeug mit diesem Kennzeichen zu diesem Zeitpunkt haftpflichtversichert. Für Geschädigte ist die Auskunft kostenfrei.
Ihr Anspruch richtet sich bei einem Haftpflichtschaden direkt gegen die Versicherung des Verursachers, nicht nur gegen ihn persönlich. Damit dieser Direktanspruch praktisch etwas wert ist, muss man die Versicherung finden können, auch ohne Mitwirkung des Gegners.
Was Sie dafür brauchen
| Angabe | Erforderlich? | Anmerkung |
|---|---|---|
| Amtliches Kennzeichen | ja | Vollständig, ein Teilkennzeichen genügt nicht |
| Unfalldatum | ja | Entscheidet, welcher Versicherer zuständig war |
| Unfallort | hilfreich | Für die Zuordnung bei Rückfragen |
| Eigene Angaben | ja | Sie melden sich als Geschädigter |
| Polizeiliches Aktenzeichen | hilfreich | Vor allem bei strittiger Lage |
Alles davon steht in Ihrer Unfalldokumentation, wenn Sie sie am Unfallort angelegt haben.
Ausländische Kennzeichen
Bei einem Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen führt derselbe Weg weiter. Ermittelt wird dann der Schadenregulierungsbeauftragte, also die Stelle in Deutschland, an die Sie sich in deutscher Sprache wenden können, oder es geht über das Deutsche Büro Grüne Karte.
Notieren Sie deshalb bei ausländischen Fahrzeugen immer die Länderkennung mit. Ein Kennzeichen ohne Land ist für eine Anfrage nicht zu gebrauchen. Mehr dazu im Beitrag Unfall im Ausland.
Halterdaten sind etwas anderes
Wer im Internet auf Angebote stößt, die gegen Gebühr den Halter zu einem Kennzeichen nennen, sollte vorsichtig sein. Auskünfte aus dem Fahrzeugregister setzen ein berechtigtes Interesse voraus und laufen über das Kraftfahrt-Bundesamt oder die Zulassungsbehörde. Der übliche Weg für Geschädigte führt über einen Anwalt.
Für die Regulierung brauchen Sie den Halter in den meisten Fällen ohnehin nicht. Der Anspruch richtet sich gegen die Versicherung, und die ergibt sich aus dem Kennzeichen. Wichtig wird die Halterfrage erst, wenn kein Versicherungsschutz besteht oder Fahrer und Halter auseinanderfallen.
Was Sie mit der Auskunft tun
- Schaden anmelden
Bei der ermittelten Gesellschaft, mit Kennzeichen, Unfalldatum, Ort und Hergang. Sie bekommen eine Schadennummer.
- Gutachter beauftragen
Sie wählen ihn selbst. Lassen Sie sich keinen zuweisen, auch wenn es am Telefon so klingt, als gehöre das dazu.
- Nichts abtreten
Unterschreiben Sie keine Erklärung, mit der Sie Ansprüche an Dritte abtreten, bevor Sie wissen, was sie enthält.
- Belege sammeln
Abschleppen, Standgeld, Fahrtkosten. Alles davon gehört zum Schaden und wird erstattet, wenn es belegt ist.
Kennzeichen, Unfalldatum, Ort und Ihre eigenen Angaben liegen in der Unfallakte bereits vor. Sie melden den Schaden anschließend direkt aus dem Vorgang heraus.
Unfallakte öffnenSobald die Versicherung feststeht, geht es um die Frage, wer das Gutachten erstellt und wer es bezahlt. Die Antwort steht im Ratgeber Wer zahlt den Gutachter
Häufige Fragen
Was kostet die Auskunft?
Für Unfallgeschädigte ist der Zentralruf der Autoversicherer kostenfrei. Er wird von der deutschen Versicherungswirtschaft betrieben und ist genau für diesen Zweck eingerichtet.
Bekomme ich auch den Namen und die Anschrift des Halters?
Nein. Der Zentralruf nennt die Versicherung und die Versicherungsscheinnummer, keine Halterdaten. Für Halterauskünfte aus dem Fahrzeugregister ist ein berechtigtes Interesse nachzuweisen, das läuft über das Kraftfahrt-Bundesamt oder die Zulassungsstelle, in der Praxis meist über einen Anwalt.
Funktioniert das auch, wenn der Unfall schon länger her ist?
Ja, deshalb wird das Unfalldatum abgefragt. Es entscheidet, welcher Versicherer zu diesem Zeitpunkt zuständig war. Bei einem Versicherungswechsel wäre eine Auskunft zum heutigen Tag falsch.
Ich habe nur einen Teil des Kennzeichens. Reicht das?
Für eine Auskunft in der Regel nicht, das Kennzeichen muss vollständig sein. Bei unvollständigen Angaben führt der Weg über die Polizei, die im Rahmen ihrer Ermittlungen weiterkommt, etwa bei Fahrerflucht.
Der Gegner sagt, er sei bei einer ausländischen Gesellschaft versichert. Was nun?
Auch dafür ist der Zentralruf die richtige Anlaufstelle. Er ermittelt bei ausländischen Kennzeichen den in Deutschland zuständigen Schadenregulierungsbeauftragten oder verweist an das Deutsche Büro Grüne Karte.
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